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der Hochschule Osnabrück
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Fakultät
Drittmittelgeber
Schwerpunktfelder
Laufzeit
- Projektlaufzeit:
- 01.04.2012 - 31.03.2014
- Antragsteller/in:
- Prof. Dr. Klaus Theuerkauf
- Drittmittelgeber/Förderlinie:
- AGIP/EFRE
- Fakultät:
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Fördersumme:
- 130.000 €
- Projektzusammenfassung:
Ziel des Projektes ist es, eine effektivere Gesetzgebung für die
Umsetzung von Selektivverträgen im Gesundheitswesen zu erreichen, und
zwar anhand der bisherigen Erfahrungen mit Selektivverträgen im
ambulanten Sektor. Seit ca. zehn Jahren werden Selektivverträge –
individuelle Verträge von Leistungserbringern und einzelnen
Krankenkassen – als Alternative zum kollektivvertraglichen System
eingesetzt. Sie sollen zur Qualitätsverbesserung der medizinischen
Versorgung, zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen führen.
Allgemein scheint jedoch die Ansicht vorzuherrschen, dass Direktverträge
bislang die in sie gesetzten Erwartungen nicht bzw. nur teilweise
erfüllt haben. Es werden jedoch stetig neue Gesetze verabschiedet, die
unter anderem unerwartete Ausweichreaktionen bei den Normadressaten
hervorrufen. Mithilfe einer juristischen und betriebswirtschaftlichen
Analyse der bisherigen gesetzlichen Regelungen von Selektivverträgen
(derzeit vor allem im ambulanten Bereich) – begleitet durch empirische
Erhebungen – sollen Erkenntnisse gewonnen und auf den stationären Sektor
im Rahmen einer prospektiven und retrospektiven
Gesetzesfolgenabschätzung übertragen werden. Dies unter Beachtung
(rechts-) psychologischer und (rechts-)soziologischer Erkenntnisse.
Basierend auf dem aktuellen juristischen, betriebswirtschaftlichen und
gesundheitswirtschaftlichen Kenntnisstand wird ein Leitfaden für den
Gesetzgeber für entsprechende Gesetze für implementierungsfähige
Selektivverträge im stationären Sektor entwickelt.
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